1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Tab Med GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die Mitarbeiter haben sich gegenüber Tab Med GmbH vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten der Auftraggeber verpflichtet.
II. Angebot, Auftrag
l. Nicht bestätigte Abmachungen jeder Art mit unseren Vertretern oder unseren Mitarbeitern hoben keine Gültigkeit. Dies erstreckt sich ausdrücklich auch auf Festpreisabsprachen und die Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
2. Für den Umfang und den Inhalt der Leistungen sind nur unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend.
III. Preise
1. Unsere schriftlich bestätigten Preise sind grundsätzlich verbindlich. Sollten sich jedoch die Kostenverhältnisse (Material, Löhne usw.) zwischen dem Tage des Vertragsabschlusses und dem der Leistung verändern, sind wir berechtigt, eine neue Preiserstellung entsprechend den veränderten Kosten vorzunehmen oder aber einen
entsprechenden Aufschlag auf den vereinbarten Preis zu machen. Dabei wird der Nachweis durch Vorlage der erhöhten Einkaufspreise und ggf. gestiegenen Lohnzahlungen erbracht. Dies gilt insbesondere für Langzeitverträge.
2. Können die Erhöhungsvoraussetzungen nicht dargelegt werden, steht dem Auftraggeber das Recht zur Vertragsauflösung zu, wenn der Preis wesentlich stärker erhöht worden ist, als die allgemeinen Lebenshaltungskosten
steigen.
3. Die Preise verstehen sich netto. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.
4. Die Höhe der Vergütung bei Arbeitnehmerüberlassung, die der Auftraggeber zu zahlen hat, richtet sich ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen, unabhängig von der Vereinbarung zwischen Tab Med GmbH und dem Leiharbeitnehmer.
5. Grundlage für die Berechnung der Fahrzeit, der Auslösung und des Fahrgeldes ist die Entfernung zwischen dem Geschäftssitz von Tab Med GmbH gemäß umseitiger Anschrift und dem vereinbarten Einsatzort.
6. Bei der Durchführung im Rahmen von sonstigen Verträgen, wie z.B. Werkverträgen, nach 22 Uhr bzw. an Sonn- und/oder Feiertagen erhöhen sich die bestätigten Preise um die gesetzlich vorgesehenen Zuschläge. Darüber hinaus gehende Zuschläge entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Nachtarbeitsstunden
…………………………………………………………………………………………………. 25 %
Sonntagsstunden …………………………………………………………………………………………………….. 50 %
Feiertagsstunden …………………………………………………………………………………………………….. 100 %
7. Soweit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsleistungen nach 23 Uhr bzw. an Sonn- und/ oder Feiertagen erbracht werden, erhöhen sich die bestätigten Preise um die tariflich vorgesehenen Zuschläge laut iGZ- / DGB- Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche.
IV. Pflichten des Auftraggebers
I. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, den Leiharbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitsgrenzen zu beschäftigen. Der Entleiher hat hierbei insbesondere die höchstzulässige Arbeitszeit von 10 Stunden sowie das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz zu beachten. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes zulässig ist, hat der Auftraggeber eine solche Genehmigung zu erwirken.
2. Gemäß § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit unserer Mitarbeiter den für Ihren Betrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitgeberschutzrechtes. Der Auftraggeber hat den Mitarbeiter insbesondere vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten. Der Mitarbeiter ist zusätzlich über die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten oder einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie erhöhte, besondere Risiken des Arbeitsplatzes durch den Auftraggeber zu unterrichten.
3. Die Entleiharbeitnehmer werden im Entleiher Betrieb organisatorisch eingegliedert und dürfen und können alle betrieblichen Einrichtungen zur Arbeitssicherheit ebenso in Anspruch nehmen wie die Mitarbeiter des
Auftraggebers.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Leiharbeitnehmer nicht in Tätigkeitsbereichen einzusetzen, die nach geltendem Recht eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzen, es sei denn, dass dies vorher ausdrücklich schriftlich mit Tab Med GmbH vereinbart worden ist.
5. Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen, die über Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe hinausgehen, werden vom Auftraggeber gestellt, soweit dies für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich ist.
6. Oie Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Auftraggeber sichergestellt.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Tab Med GmbH einen Arbeitsunfall sofort zu melden. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist gemeinsam zu untersuchen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeweils eine Ausfertigung der Unfallanzeige unaufgefordert zu übersenden.
8. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird Tab Med GmbH innerhalb der Arbeitszeiten jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter von Tab Med GmbH eingeräumt.
9. Die Leiharbeitnehmer von Tab Med GmbH werden vom Entleiher wöchentlich einen Zeitnachweis vorlegen. Dieser ist von einem bevollmächtigten Vertreter des Auftraggebers zu prüfen und abzuzeichnen.
10. Führt Tab Med GmbH selbst unmittelbar Tätigkeiten oder sonstige Leistungen aus, hat der Auftraggeber am Einsatzort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit Tab Med GmbH seine Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen
erbringen kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tab Med GmbH, Nürnberger Str. 2, 30880 Laatzen (Hannover)
11. Auf Verlangen hat der Auftraggeber auf seine Kosten geeignetes Fachpersonal für die Bedienung von Gabelstaplern und Spezialmaschinen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die dadurch eintreten, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, sind entsprechend zu vergüten.
Hierzu gehören insbesondere die Wartezeit des Personals, zusätzliche Fahrtkosten und Arbeitsausfall.
12. Die von Tab Med GmbH durchgeführten Tätigkeiten sind nach Abschluss abzunehmen und Anlagen, Produktionsmittel sowie maschinelle Einrichtungen sind auf ihre Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Dies hat in Anwesenheit eines vertretungsberechtigten Miterbeiters des Auftraggebers zu erfolgen. Unterbleibt
die Abnahme entgegen der Aufforderung von Tab Med GmbH, so gilt die Leistung mit Beendigung derselben als ordnungsgemäß erbracht.
13. Ist ein Mitarbeiter des Auftraggebers zur Abnahme nicht anwesend, gilt die Leistung von Tab Med GmbH als ordnungsgemäß erbracht, wenn ihr nicht bis spätestens 8:00 Uhr des folgenden Tages eine anderweitige Mitteilung vorliegt.
V. Mängel, Gewährleistungen, Haftung, Verjährung
1. Nimmt der Leiharbeitnehmer seine Arbeit nicht auf, oder setzt er sie nicht fort, ist Tab Med GmbH bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen, ist dies nicht möglich wird Tab Med GmbH von der Überlassungsverpflichtung frei.
2. Wenn dem Auftraggeber die Leistungen eines Leiharbeitnehmers nicht genügen, und der Tab Med GmbH während der ersten 4 Wochen nach Arbeitsantritt des Leiharbeitnehmers davon unterrichtet, wird ihm Tab Med GmbH im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten eine Ersatzkraft stellen. Ist ihr dies nicht möglich, kann der Auftraggeber den Auftrag abweichend von der Frist noch Punkt VIII Nr. 1, mit
sofortiger Wirkung kündigen.
3. Die Haftung von Tab Med GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen bei der Auswahl des Leiharbeitnehmers.
4. Tab Med GmbH übernimmt im Rahmen der Durchführung von werkvertraglichen Dienstleistungen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Gegenstandes verursacht werden und die nicht durch einfache, fachmännische Warenschau erkennbar waren (z.B. frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel oder Fremdkörper). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähiges Material enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Auftragnehmer dies durch einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen
konnte.
5. Beanstandungen jeglicher Art sind sofort noch Feststellung, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Entstehung des die Beanstandung begründeten Umstandes, schriftlich vorzubringen. Geschieht dies nicht, gelten die Leistungen des Auftragnehmers als ordnungsgemäß erbracht.
6. lm Falle rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist eine etwaige Haftung von Tab Med GmbH auf Nachbesserung beschränkt.
7. Die Haftung für Folgeschäden bzw. nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
8. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren spätestens 1 Jahr noch Erbringung und Abnahme der Leistung.
VI. Vergütung
1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber ohne Nachweis mindestens Verzugszinsen von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen Nachweis bleibt hiervon unberührt.
2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung früherer erbrachter Leistungen im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen zurückzuhalten.
3. Gegenüber einer fälligen Forderung der Tab Med GmbH kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
VII. Kündigung
1. Tab Med GmbH und der Auftraggeber haben das Recht, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die
Fortsetzung des Vertrages bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung des Auftraggebers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber Tab Med GmbH ausgesprochen wird;
sie ist unwirksam, wenn sie nur dem Leiharbeitnehmer mitgeteilt wird.
2. Die Kündigung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen, zu erfolgen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Die Kündigungsgründe müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
VIII. Sonstige Lieferungen, Leistungen und Tätigkeiten
1. Erbringt Tab Med GmbH Lieferungen, Leistungen oder sonstige Tätigkeiten, die keine Arbeitnehmerüberlassung darstellen, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Mängelrügen und Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens jedoch bis 08:00 Uhr des folgenden Tages nach Entstehung des die Beanstandung oder mangelbegründenden Umstandes schriftlich vorzubringen. Geschieht dies nicht, gelten die Leistungen von Tab Med GmbH als Ordnungsund
vertragsgemäß erbracht.
3. Im übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nichts anderes ergibt.
IX. Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Gerichtsstand ist, wenn beide Parteien Kaufleute sind, Hannover.
2. Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.